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AfD darf für Landesparteitag in die Siegerlandhalle
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AfD darf für Landesparteitag in die Siegerlandhalle

Veröffentlicht: Mittwoch, 12.05.2021 12:05

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Laut Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW darf die AfD ihren NRW-Landesparteitag an den kommenden beiden Wochenenden in der Siegerlandhalle in Siegen durchführen. Proteste sind unter anderem vom Siegener „Bündnis gegen Rechts“ angekündigt. Das Oberverwaltungsgericht begründet seinen Beschluss wie zuvor das Verwaltungsgericht in Arnsberg mit dem Gleichbehandlungsanspruch politischer Parteien: Weil die Stadt ihre öffentliche Stadthalle in der Vergangenheit politischen Parteien für Veranstaltung zur Verfügung gestellt hat, muss sie das auch weiterhin tun. Der Beschluss ist unanfechtbar. Damit kann die AfD die Siegerlandhalle an den beiden kommenden Wochenenden (14. bis 16. Mai und 21. bis 23. Mai) nutzen. Die Stadt Siegen habe keinen „tragfähigen sachlichen Grund“ genannt, in diesem Fall von diesem Verfahren abzuweichen, so das Gericht.

Die Stadt Siegen hatte argumentiert, dass sie am 22. Mai Räume in der Stadthalle für eine Betriebsversammlung eines Unternehmens vermietet habe. Da gegen die AfD-Veranstaltung Demonstrationen zu erwarten seien, sei eine störungsfreie Nutzung des vermieteten Saal für die Betriebsversammlung nicht garantiert. Das überzeugte das OVG nicht:

Beide Veranstaltungen fänden an unterschiedlichen Stellen der Halle statt, die Teilnehmer könnten schon beim Einlass getrennt werden. Unzumutbare Störungen zu verhindern, sei Aufgabe der Polizei, erklärte das Gericht.


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