
Heute in zwei Wochen startet das Jahr 2020. Eingeläutet wird der Jahreswechsel auch dieses Mal vielerorts wieder mit großem Feuerwerk. Aus diesem Grund weist die Bezirksregierung Arnsberg schon heute auf Gefahren hin, die im Zusammenhang mit den Böllern lauern. Kaufen kann man die Feuerwerkskörper wie immer auch in diesem Jahr erst ab dem 28. Dezember, abbrennen darf man sie nur am 31. Dezember und 1. Januar. Beim Kauf sollten Verbraucher unbedingt einiges beachten. „Hände weg von Feuerwehrkörpern ohne Zulassung, sonst sind am Ende die Hände weg“, warnt Klaus Dreisbach von der Bezirksregierung. Wichtigste Merkmale sind das CE-Zeichen und die Registriernummer. Zudem muss die Gebrauchsanweisung in Deutsch aufgedruckt sein. Die Bezirksregierung kontrolliert regelmäßig Betriebe, die Feuerwerk verkaufen. Letztes Jahr stellte sie in 273 Betrieben 24 Mängel fest.