
Weil er in seiner Wohnung unerlaubte Pyrotechnik und kleine Mengen Drogen gelagert hat, muss ein 30-jähriger Mann aus Bad Berleburg eine Geldstrafe zahlen. Das hat das Amtsgericht entschieden. Polizei und Zoll hatten bei dem Mann im Dezember 2018 u.a. so genannte „Polenböller“ gefunden. Sie besitzen häufig ein Vielfaches der in Deutschland erlaubten Sprengkraft und sind hoch gefährlich. Zudem wurden in der Wohnung des Mannes Dosen mit rotem Phosphor und Schwefelpulver sichergestellt. Diese Zutaten können zur Herstellung von Schwarzpulver genutzt werden. Auch das ist in Deutschland nicht erlaubt. Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte mit den in seiner Wohnung gelagerten Dingen anderen nicht schaden wollte. Daher gab es für den 30-jährigen keine Haft, sondern eine Geldstrafe von rund 2300 Euro.