
Am Dienstagabend ist es in Krombach zu einem Verkehrsunfall gekommen. Der Unfallverursacher war erst 14 Jahre alt. Die Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein hat dazu diese Infos mitgeteilt verbreitet: Gegen 22 Uhr fuhr eine Polizeistreife auf der Hagener Straße in Richtung Kreuztal. Ihr kam ein PKW entgegen. Als der PKW-Fahrer den Streifenwagen bemerkte, schaltete er während der Fahrt das Licht aus und bog in eine Seitenstraße ab. Die Beamten fuhren hinter dem verdächtigen Audi her und gaben Anhaltezeichen. Das Auto beschleunigte daraufhin stark, bog abermals ab und fuhr mit sehr hoher Geschwindigkeit wieder auf der Hagener Straße weiter. Aufgrund der hohen Geschwindigkeit verloren die Polizisten den Wagen aus dem Blick. Im Bereich Hagener Straße / Kirchweg sahen die Beamten dann, dass das geflüchtete Fahrzeug erheblich beschädigt in einem Grünstreifen stand. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Audi in der dortigen Rechtskurve aufgrund der stark überhöhten Geschwindigkeit nach links von der Fahrbahn abkam. Er kollidierte dann mit einem entgegenkommenden PKW-Anhänger-Gespann. Glücklicherweise prallte der PKW lediglich gegen den Anhänger des Gespannes. Anschließend stieß er gegen einen am Fahrbahnrand befindlichen Findling und fuhr auch noch gegen ein Sicherungsseil eines Strommasten. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass der geflüchtete Fahrzeugführer erst 14 Jahre alt war. Er befand sich alleine im Fahrzeug. Es ergaben sich Hinweise auf Alkohol- und Drogenkonsum. Außerdem hatte er ziemlich viel Bargeldmenge bei sich. Er konnte nicht erklären, wo das Geld herstammt. Bei dem Unfall verletzte sich der 14jährige. Er musste in ein Krankenhaus verbracht werden. Dort wurde ihm auch eine Blutprobe entnommen. Den Audi und das Bargeld stellten die Beamten sicher. Angehörige des 14jährigen wurden informiert. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist das Auto auf den Bruder des 14jährigen zugelassen. Eine Erlaubnis zum Führen des Fahrzeuges hatte man ihm nicht erteilt. Bei dem Unfall entstand Sachschaden von mehr als 20 000 Euro. Jetzt erwartet den 14jährigen eine Strafanzeige unter anderem wegen Straßenverkehrsgefährdung, Fahren unter Betäubungsmittel-Einfluss und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Außerdem prüft das Verkehrskommissariat noch, inwieweit ein Verstoß gegen § 315 d StGB (Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fortbewegen des Kfz - Führen des Kfz zum Erreichen einer höchstmöglichen Geschwindigkeit) vorliegen könnte.