Weitere Urteile im "Burbachprozess"

Die Erste Große Strafkammer des Siegener Landgerichts hat heute im sogenannten „Burbach-Prozess“ zwei Männer wegen Freiheitsberaubung zu Geldstrafen verurteilt. Beide Verfahren werden vorläufig eingestellt. Gegen fünf weitere Männer wird noch verhandelt.

© Bernd Müller

Im „Burbach-Prozess“ am Siegener Landgericht sind heute zwei Männer wegen Freiheitsberaubung zu Geldstrafen verurteilt worden. Ein früherer Sozialbetreuer der Notaufnahmeeinrichtung in Burbach muss 900 Euro zahlen, ein ehemaliger Security-Mann 1 275 Euro. Die Staatsanwaltschaft ging im Plädoyer davon aus, dass der Sozialbetreuer in zwei Fällen, der Sicherheitsmann in fünf Fällen beteiligt war, als Bewohner der Burbacher Flüchtlingsunterkunft nach Verstößen gegen die Hausordnung ins sogenannte Problemzimmer eingesperrt wurden. Das hatten beide in persönlichen Erklärungen auch zugegeben. Ihre Verfahren werden nun vorläufig eingestellt.

In der Urteilsbegründung hat Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach deutlich gemacht, dass es in der Notaufnahmeeinrichtung zu voll war, sie sei überbelegt gewesen. Es habe Konflikte unter den Bewohnern gegeben, Auffälligkeiten nach Alkoholgenuss und Drogenkonsum von Flüchtlingen. Vielen hundert Bewohnern hätten wenige Wachleute und Sozialbetreuer gegenübergestanden – ohne Ausbildung, ohne Anleitung, ohne Fortbildung. Im Fall des Sozialbetreuers deckt sich das Urteil mit der Strafforderung der Staatsanwaltschaft. Bei dem 55jährigen Siegener ging die Kammer etwas höher. Dennoch wollen die Verteidigerinnen keine Rechtsmittel einlegen. 

Der Prozess geht in zwei Wochen weiter – es sitzen noch weitere fünf Männer auf der Anklagebank. Noch ist offen, ob dann im Landgericht oder weiter im Hüttensaal der Siegerlandhalle verhandelt wird. Das soll in den nächsten Tagen von der Kammer geprüft werden.