Urteil wegen sexuellen Kindesmissbrauchs

Er hat seine heute neunjährige Pflegetochter sexuell missbraucht. Deshalb muss ein 39jähriger Mann aus Kirchhundem vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Gestern hat die Erste Große Strafkammer des Siegener Landgerichts das Urteil verkündet.

Er hat seine heute neunjährige Pflegetochter sexuell missbraucht. Deshalb muss ein 39jähriger Mann aus Kirchhundem vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Die Erste Große Strafkammer des Siegener Landgerichts hat dieses Urteil am Dienstag verhängt. Der Schuldspruch erfolgte für vier von sechs angeklagten Taten. In zwei weiteren angeklagten Fällen hat die Kammer den Mann freigesprochen. Das Gericht hat dem Mädchen zu hundert Prozent geglaubt. Sie habe nichts erfunden. Die Übergriffe reigneten sich häufig abends vor dem Zubettgehen, wenn die Pflegemutter nicht zuhause war. Das Urteil ist niedriger ausgefallen, als von Staatsanwaltschaft und Nebenklage beantragt. Verteidiger Klaus Söbke hatte auf Freispruch plädiert. Er wird wohl in Revision gehen, sagte nach dem Urteil: „in der Sache ist das letzte Wort noch nicht gesprochen“.

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