Siegener Staatsanwaltschaft geht in Revision

Anfang Oktober hat das Siegener Landgericht einen 22 jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Siegen hat jetzt gegen das Urteil Revision eingelegt. Der Mann hat im Sommer 2018 in Siegen einen heute 41 jährigen mit mehreren Messerstichen lebensgefährlich verletzt.

© Bernd Müller

Die Staatsanwaltschaft Siegen hat Revision gegen ein Urteil vom Siegener Landgericht eingelegt: Anfang Oktober ist ein 22-jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Er hat letzten Sommer einen heute 41-jährigen vor einem Schnellimbiss in der Siegener Innenstadt mit insgesamt sieben Messerstichen lebensgefährlich verletzt. Wird die Revision angenommen, muss der Fall vor dem Bundesgerichtshof neu verhandelt werden, so die Siegener Staatsanwaltschaft auf Radio Siegen Nachfrage.


Weitere Meldungen