Maskenpflicht an NRW-Schulen soll ab 2. November entfallen: Alle Einzelheiten

Und wieder gibt es etwas mehr Normalität: Im Unterricht soll bald die Maskenpflicht wegfallen. Das zumindest stellt das NRW-Schulministerium in einer Mail an die Schulen in Aussicht.

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Ab dem 2. November soll die Maskenpflicht im Klassenraum entfallen. So zumindest lautet die Vorstellung des NRW-Schulministeriums um Ministerin Yvonne Gebauer (FDP). Allerdings nur, wenn das Infektionsgeschehen sich weiter so entwickelt. Aus dem Schulministerium heißt es, dass die Zahl der Neuinfektionen unter den Schülerinnen und Schülern zurückgeht. Das sei Grund Nummer 1. Aktuell - so lautet die Mitteilung - sind 0,2 Prozent der Schülerinnen und Schüler positiv getestet worden. Ende September waren es noch 0,25 Prozent. Als zweiten Grund nennt das Ministerium, dass immer mehr Kinder geimpft seien. Man möchte den Schülerinnen und Schülern die Zumutung mit der Maske im Unterricht nicht länger als nötig antun. Übrigens: Der Wegfall der Maskenpflicht gilt nur für den Unterricht, nicht aber für das Schulgebäude, beispielsweise also auf den Gängen. Auch nach dem 2. November soll deshalb dort eine Maskenpflicht gelten.

Lehrergewerkschaft kritisiert Entscheidung

Die Lehrergewerkschaft “lehrer.nrw” hat schon auf die Entscheidung aus Düsseldorf reagiert und nennt das Wegfallen der Maskenpflicht in Klassenräumen eine riskante Entscheidung. Der Zeitpunkt sei viel zu früh. Das vergangene Jahr habe schließlich gezeigt, dass die Zahlen im Herbst schnell nach oben gehen können.

Im Schulministerium wurde seit Tagen laut über das Wegfallen der Maskenpflicht nachgedacht. Zuerst hieß es, die Maskenpflicht sollte direkt nach den Herbstferien entfallen. Nach Rücksprachen mit dem Gesundheitsministerium und mit Lehrern, Eltern und Schülervertreterinnen und -vertretern gab es nun einen Kompromiss: Man will nach den Herbstferien erst eine Woche abwarten, bevor man die Maskenpflicht aufhebt. Für den Fall, dass sich Kinder in den Herbstferien infiziert haben. Es wird außerdem betont, dass beim Wegfall der Maskenpflicht das aktuelle Infektionsgeschehen berücksichtigt wird.

Tests bleiben bestehen

Tests dagegen bleiben auch bestehen. An den Grundschulen gibt es zweimal die Woche Pooltestungen, an den weiterführenden Schulen dreimal die Woche Schnelltests. Diese Teststrategie soll laut NRW-Schulministerium bis zu den Weihnachtsferien auf jeden Fall beibehalten werden.

Autoren: José Narciandi / Joachim Schultheis

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