Anzeige
Gefängnisstrafe für Siegener
© Canva (Symbolbild)
Teilen:

Gefängnisstrafe für Siegener

Ein 37-jähriger versucht Klamotten für seine Tochter zu klauen und muss daher jetzt ins Gefängnis. Das hat das Siegener Landgericht heute entschieden.

Veröffentlicht: Montag, 27.04.2026 14:06

Anzeige

Im Oktober 2023 machte sich der heute 37-jährige Siegener auf den Weg in die City Galerie. Dort hat er versucht Klamotten für seine Tochter zu stehlen.

Anzeige

Andere können sich so viel leisten

Anzeige

Der seit fünf Jahren in Deutschland lebende Pole steckte durch Arbeitslosigkeiten immer wieder in Geldsorgen. Als er gesehen habe, wie viel (Kleidung, anm. d. Red.) sich andere leisten können, wollte er klauen, sagte Richterin Elfriede Dreisbach in ihrer Urteilsbegründung. So sei der Mann mit der klaren Absicht zu stehlen in ein Bekleidungsgeschäft in der City Galerie gegangen: Er packte T-Shirts, Jacken und co. im Wert von über 200 Euro ein. In einer Umkleidekabine entfernte er die Sicherungen mit einer Zange.

Anzeige

"Knackgeräusch" lässt ihn auffliegen

Anzeige

Einer Mitarbeiterin des Geschäfts kommt der Mann seltsam vor - daher verständigt sie einen Ladendetektiv. Der nimmt den Mann ins Visier und hört aus der Umkleidekabine ein Knackgeräusch. Aus seiner Tätigkeit kennt er das Geräusch: Das lösen von Kleidungssicherungen mit einer Zange. So ertappt der Detektiv ihn auf frischer Tat.

Anzeige

Verfolgungsjagd endet am Ausgang

Anzeige

Um den Mann zu stellen, fordert der Ladendetektiv einen Zweiten an - außerdem die Center-Security. Als die eintreffen, flüchtet der heute Verurteilte zu Fuß in Richtung City Galerie-Ausgang. Dort nimmt ihn das Sicherheitspersonal fest. Dabei leistete er erhebliche Gegenwehr. Und aus seiner Hosentasche fällt ein Teleskopschlagstock. Am Hosenbund trägt er außerdem eine Softair-Pistole. Diese war allerdings nicht "scharf", wie sich später herausstellt.

Anzeige

Geständnis ist strafmildernd

Anzeige

Der gebürtige Pole hat die grundsätzliche Tat vor Gericht sofort zugegeben - das wirkt sich strafmildernd aus. Genauso die Tatsache, dass er nicht vorbestraft war. Der mitgeführte Teleskopschlagstock gilt jedoch als kleine Waffe - die Softair-Pistole als Scheinwaffe. Dementsprechend lautet das Urteil: Zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis, wegen schweren räuberischen Diebstahls.

Die restlichen vier Monate Freiheitsstrafe bekommt er wegen einer vorherigen Tat.

Anzeige
Simon Volkmann & Max Schepp
Gefängnisstrafe für Siegener
Anzeige
Anzeige
Anzeige