Gastro in der Krise

© Bernd Müller

Die Stadt Siegen möchte Gastronomen in der anstehenden kalten Jahreszeit mit Sonderregelungen unterstützen. Kneipen-, Restaurant- und Cafébesitzer dürfen im Herbst und Winter elektrisch betriebene Heizstrahler einsetzen, um ihre Außenbereiche stärker nutzen zu können. Das haben Bürgermeister Steffen Mues und die Fraktionschefs im Rat per Dringlichkeitsbeschluss entschieden. Es dürfen nur elektrische Heizstrahler eingesetzt werden, keine mit Gas betriebenen „Heizpilze“. Straßenflächen, Wege oder Plätze dürfen für Außengastronomie genutzt werden, ohne dass dafür Gebühren anfallen. Diese Sonderregelungen gelten vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. April 2021. Sie sollen den Gastronomen helfen, die coronabedingte schwierige wirtschaftliche Situation zu überstehen.