Anzeige
Fund bei Koblenz
© RADIO NRW | José Narciandi
Teilen:

Fund bei Koblenz

Es scheint eine neue Entwicklung im Fall der abgetrennten Frauenhände auf der A 45 zu geben: der Lebensgefährte wurde im Ausland festgenommen.

Veröffentlicht: Montag, 01.12.2025 12:52

Anzeige

Vor zwei Wochen waren nachts auf der Autobahn A 45 bei Wenden zwei abgetrennte Frauenhände gefunden worden. Nun hat die Polizei in Rheinland-Pfalz eine weibliche Leiche entdeckt, die zu den abgetrennten Körperteilen gehören könnte. Der Lebensgefährte der Frau sei im Ausland festgenommen worden. Das teilten die Ermittler mit. In einem Waldstück bei Koblenz sei am Freitag (28.11.2025) von einem Spaziergänger eine weibliche Leiche ohne Hände und ohne Kopf entdeckt worden. Die Polizei prüft nach eigenen Angaben, ob es sich bei der Leiche um die 32-Jährige handelt.

Anzeige

Lebensgefährte unter Verdacht

Anzeige

Die abgetrennten Frauenhände waren vor zwei Wochen auf der A 45 gefunden und durch Fingerabdrücke der Frau zugeordnet worden. Ihr drei Monate altes Baby war unverletzt vor einem Kloster im hessischen Waldsolms gefunden worden. Der Fundort der Hände, der Leiche und des Babys liegen in drei verschiedenen Bundesländern und nicht in der Nähe voneinander.  

Die Frauenleiche wurde laut Polizei bereits am Freitagnachmittag gegen 15:15 Uhr von einem Spaziergänger in einem Waldstück bei Monreal im Landkreis Mayen-Koblenz gefunden. Es fehlte demnach beide Hände und der Kopf. “Am Fundort wurden umfangreich Spuren gesichert. Der Kopf konnte bislang nicht gefunden werden”, teilte die Polizei Hagen mit. 

Wie die Ermittler am Montag (1.12.2025) mitteilten, weiß man inzwischen, dass der Frau die Hände nach ihrem Tod abgetrennt worden sind. “Im Zuge der umfangreichen Ermittlungen der Mordkommission der Polizei Hagen wird geprüft, ob der Lebensgefährte der Eritreerin mit der Tat in Verbindung steht”, so Polizei und Staatsanwaltschaft. “Der 41-Jährige befindet sich derzeit im außereuropäischen Ausland. Er konnte mit Unterstützung der dortigen Polizei vernommen werden. Er befindet sich auf eigene Veranlassung der örtlichen Polizei in amtlicher Verwahrung.” 

Anzeige
Anzeige
Anzeige