Freisprüche im Burbach-Prozess

Im Prozess um die Misshandlung von Flüchtlingen in der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft in Burbach sind heute zwei Mitarbeiter der Arnsberger Bezirksregierung aus Mangel an Beweisen frei gesprochen worden. Beide sollten von den Vorkommnissen im so genannten „Problemzimmer“ gewusst, aber nichts unternommen haben. 

Im Prozess um die Misshandlung von Flüchtlingen in der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft in Burbach gab es heute zwei Freisprüche. Aus Mangel an Beweisen hat die Erste Große Strafkammer des Siegener Landgerichts zwei Mitarbeiter der Bezirksregierung freigesprochen. Sie waren wegen „Freiheitsberaubung durch Unterlassung“ in 13 Fällen angeklagt. Beide sollen von den Vorkommnissen im so genannten „Problemzimmer“ gewusst, aber nichts unternommen haben. laut Gericht konnte das aber nicht nachgewiesen werden. Das gemeinsame Büro der beiden Männer befand sich zwar eine Weile auf dem gleichen Flur wie das „Problemzimmer“. Tagsüber – also während der Arbeitszeit der beiden Angeklagten – wurde aber niemand dorthin gebracht. Das geschah meist abends. Beide müssen entschädigt werden, weil ihre Wohnungen durchsucht und in einem Fall auch ein Laptop und eine Festplatte sichergestellt worden waren. Die Erleichterung über den Freispruch war beiden Männern deutlich anzusehen. „Ich habe mich nie schuldig gefühlt in irgendeiner Form“, sagte einer in seinem letzten Wort. Und beim Hinausgehen aus dem Verhandlungssaal in der Siegerlandhalle: „Ein Glück, dass das endlich vorbei ist.

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