Freispruch gefordert

Eine Verhandlung vor der Ersten Großen Strafkammer des Siegener Landgerichts ist heute unterbrochen worden: beim Plädoyer klagte der Verteidiger des Angeklagten über gesundheitliche Probleme nach seiner Corona-Impfung.

© Bernd Müller

Vor der Ersten Großen Strafkammer des Siegener Landgerichts ist am Mittwoch das Verfahren um eine versuchte schwere Körperverletzung fortgesetzt worden. Angeklagt ist ein 49jähriger Siegener. Er soll zwischen April und Oktober 2020 mehrfach seine Nachbarn beleidigt, bedroht und angegriffen haben. Heute hat sein Anwalt das Plädoyer gehalten. Nach den ersten Sätzen hielt der Verteidiger inne, griff sich an den Kopf und wandte sich an Richterin Elfriede Dreisbach: Ihm gehe es nicht gut, er habe gerade eine Corona-Impfung bekommen. Die Vorsitzende Richterin unterbrach die Sitzung und ließ einen Sanitäter kommen. Nach einer knappen Dreiviertelstunde ging es weiter. Sein Klient habe die ihm vorgeworfenen Taten begangen, sei aber aufgrund seiner diagnostizierten Schizophrenie schuldunfähig. Eine Unterbringung in der Psychiatrie in Eickelborn, wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, lehne er ab. Von seinem Klienten gehe keine größere Gefahr aus. Er nehme seine Medikamente freiwillig, lebe isoliert und verstehe sein Krankheitsbild. Die aggressiven Übergriffe auf seine Nachbarn waren vor allem der Wohnsituation „Auf der Hohenfuhr“ geschuldet. Der Verteidiger plädierte daher auf "Freispruch". Das Urteil wird für den 6. Juli 2021 erwartet.


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