Erklärungen von Angeklagten vorgetragen

Im sogenannten „Burbach-Prozess“ am Landgericht Siegen haben heute zwei der zehn Angeklagten durch ihre Anwälte persönliche Erklärungen abgeben lassen. Die Verteidiger hatten zuvor Gespräche mit der Staatsanwaltschaft wegen einer möglichen „Verständigung“ geführt. 

© Bernd Müller

„Schweigen und abwarten“ - im sogenannten „Burbach-Prozess“ am Landgericht Siegen sind Strafverteidiger und Anklagte mit dieser Strategie bislang gut gefahren. Heute haben zwei der zehn Angeklagten durch ihre Anwälte persönliche Erklärungen abgeben lassen. Beide Männer hatten in der Flüchtlingsunterkunft in Burbach gearbeitet, wo Bewohner in sogenannte „Problemzimmer“ eingesperrt worden sein sollen, wenn sie sich nicht an die Hausordnung hielten. Davon wussten beide Angeklagte, aktiv beteiligt waren sie aber nicht. Die Anwälte wiesen zudem auf die enormen Belastungen hin, denen die Angeklagten ausgesetzt sind, weil sich der Strafprozess schon so lange hinzieht. Das hat auch Oberstaatsanwalt Christian Kuhli berücksichtigt, als er den Antrag stellte, beide Verfahren einzustellen – in einem Fall gegen eine Geldbuße von 1500 Euro. Die Erste Große Strafkammer berät über die Anträge und wird zu einem späteren Zeitpunkt ihre Entscheidung bekanntgeben.

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