Ab heute FFP2 nötig

Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist oder sich in einem Krankenhaus aufhält, braucht dafür ab heute eine FFP2-Maske.

© Bernd Müller

Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist oder sich in anderen öffentlichen Bereichen wie z.B. einem Krankenhaus aufhält, muss sich ab heute umstellen. Als Mund- und Nasenschutz sind dort jetzt nur noch FFP2-Masken oder medizinische OP-Masken zugelassen. Ein Halstuch oder Schal gelten nicht mehr als Gesichtsschutz. Die Verkehrsbetriebe Westfalen-Süd weisen daher darauf hin, dass die Kunden sich ab heute an die neuen Regeln halten müssen. „Für Fahrgäste, die der Tragepflicht einer entsprechenden Maske nicht nachkommen möchten, besteht keine Beförderungspflicht“, heißt es von den VWS. Auch die Kliniken im Kreis bitten darum, die neue Maskenpflicht zu beachten. Patienten dürfen das Krankenhaus nur noch betreten, wenn sie eine medizinische Maske tragen.

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